DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung

Modularisierung in der Weiterbildung

Einzeln zertifizierbare Qualifikationselemente?

Dr. Peter-Werner Kloas
Dr. Peter-Werner Kloas ist Leiter der Abteilung Qualifikationsforschung und Statistik am Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Berlin.

Modularisierung ist zu einem Modebegriff geworden - nicht zuletzt in Zusammenhang mit der Forderung nach lebenslangem und selbstgesteuertem Lernen. Was bedeutet Modularisierung in der beruflichen Weiterbildung? Wo gibt es Modularisierungserfordernisse? Welche Vorteile und Risiken sind damit verbunden? - Peter-Werner Kloas wendet sich gegen den inflationären Gebrauch des Modulbegriffs und zeigt Voraussetzungen und Ansätze zur Schaffung trägerübergreifender Modulstandards und modularer Zertifizierung auf.

Während Modularisierungskonzepte in der beruflichen Ausbildung äußerst umstritten sind, werden entsprechende Ansätze in der Weiterbildung als weniger problematisch angesehen. Nahezu jeder Weiterbildungsträger bietet seine Lehrgänge heute als "Module" an. Aber ist diese Bezeichnung wirklich gerechtfertigt? Modularisierung ist zu einer begrifflichen ‚Stopfgans‘ geworden. In diese werden, um den Eindruck der Modernität zu erwecken, die unterschiedlichsten Kurse, Lehrgänge, Praktika und zeitlichen Qualifizierungsabschnitte - im Prinzip jedes Lernangebot - hineingepackt, selbst wenn es nur trägerspezifische Angebote sind, d.h., wenn der Geltungsbereich dieser sogenannten Module nicht über die jeweilige Bildungsstätte hinausreicht.

Was heißt "Modularisierung"?

Wenn wir eine Antwort auf die Frage finden wollen, welche Vorteile und welche Risiken mit modularen Konzepten verbunden sind, muß der inflationäre Gebrauch des Modulbegriffs durch eine präzisere Bestimmung eingedämmt werden. Auf der Basis einer ausführlich begründeten Ableitung lassen sich folgende Merksätze für eine Moduldefinition festhalten:

- Eine Berufsqualifikation besteht aus einer Kombination von Elementen (= Modulen), die zur Gesamtfunktion (= erwünschte Handlungskompetenz) unerläßlich sind. Ein Modul ist also Teil eines Ganzen. In der Weiterbildung können Module - falls kein Fortbildungsberuf/kein Ganzes besteht - ggf. nachträglich zu einer Gesamtqualifikation gebündelt werden.

- Module sind das Ergebnis von Qualifizierungsprozessen, d.h. eine Kompetenz- bzw.Outcome-Kategorie.

- Module sind ohne trägerübergreifende (möglichst bundesweit geltende) Standards, die Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen, nicht denkbar.

Ausgehend von dieser Definition können Ansätze, die unter Modularisierung eine curricular-didaktische Zerlegung des gesamten Lernprozesses nach Lernsequenzen, Lernformen und Lernorten etc. verstehen, nicht als Modularisierung begriffen werden. Mit diesen Ansätzen wird ausschließlich die Binnendifferenzierung der Prozeßseite angesprochen. Module setzen aber zwingend träger- und betriebsübergreifend geltende Standards voraus. Aber wollen wir denn - gerade mit Blick auf die Heterogenität der Weiterbildungsgruppen und deren unterschiedliche Lernvoraussetzungen - den Qualifizierungsprozeß überhaupt für alle Weiterbildungsträger vereinheitlichen, d.h. regional oder bundesweit geltende Regeln für die angewandten Lernformen, -methoden und -orte vorschreiben? Wenn wir das Prinzip der Binnendifferenzierung ernstnehmen, wäre das sicher der falsche Weg. Vernünftiger ist es, bei diesem curricular-didaktischen Zerlegungsansatz beim Begriff ‘Lerneinheiten’ zu bleiben.

Akzeptabel ist allein ein Modulverständnis, das Module auf der Kompetenzebene als einzeln zertifizierbare Qualifikationselemente versteht, die - soweit ein Weiterbildungsberuf geregelt wurde - immer aber Teil dieses Ganzen bleiben, d.h. in bezug auf diesen Berufsabschluß beschrieben werden und die damit verbundene Abschlußprüfung vor der zuständigen Stelle nicht ersetzen. Dieser Ansatz läßt sich als Modularisierung im Rahmen des Berufskonzepts beschreiben.

Modularisierungserfordernisse in der beruflichen Weiterbildung

Betrachten wir Weiterbildung im wortlogischen Sinn als Vermittlung beruflicher Qualifikationen, die auf eine vorhandene Basisqualifikation aufsetzt (nach dem deutschen Berufskonzept = Ausbildungsabschluß) und der Anpassung beruflicher Kompetenzen an veränderte Anforderungen im Berufsfeld, der Kompetenzerweiterung zum Zwecke des beruflichen Aufstiegs oder der Umorientierung dienen, so sind fünf Bedingungen bzw. Gründe zu nennen, die die Entwicklung modularer Weiterbildungsangebote begünstigen:

1. Im Bereich der Weiterbildung für Personen mit Ausbildungsabschluß ist die Modularisierungsdiskussion nicht durch das Risiko belastet, daß Modularisierung als Mittel benutzt werden könnte, um die mit dem Berufskonzept verbundenen Standards zurückzuschrauben. Die mit dem Ausbildungsabschluß (auch schulischem Berufsabschluß) erworbene Berufskompetenz als Eingangsvoraussetzung kann durch Weiterbildung nur erweitert werden.

2. Der im Vergleich zur Ausbildung geringere Standardisierungsgrad in der Weiterbildung eröffnet mehr Gestaltungsfreiräume bei der Modularisierung. Während im Bereich der Ausbildung nahezu alle Bildungswege bundeseinheitlich geregelt sind, sind große Bereiche der Weiterbildung ungeregelt (vor allem Anpassungsfortbildungen) oder durch Regelungen sehr geringer Reichweite normiert (regional geltende Fortbildungsberufe nach § 46.1 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42.1 Handwerksordnung). Die Regelungsbefugnis der einzelnen zuständigen Stellen/Kammern führt - besonders im Handwerk - dazu, daß selbst bei gleicher Bezeichnung des Fortbildungsberufs bei allen Merkmalen der Fortbildungsregelungen (Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsstruktur, Prüfungsinhalte, Bestehensregelung, Prüfungsverfahren) zwischen den Kammerregionen große Uneinheitlichkeiten bestehen. Das Fehlen von Regelungen (Anpassungsfortbildung) und der geringe Grad der Einheitlichkeit der Regelungen (Fortbildung nach § 46.1 BBiG bzw. § 42.1 HwO) setzen für modulare Angebote in diesen Weiterbildungsbereichen weniger einengende Rahmenbedingungen als dort, wo Weiterbildung durch bundeseinheitliche Regelungen normiert ist (Fortbildungsberufe nach § 46.2 BBiG bzw. 42.2 HwO und Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen). Modular gestaltete Qualifizierungskonzepte werden deshalb bevorzugt im Bereich der Anpassungsfortbildung und im Bereich der regional geregelten Fortbildungsberufe entwickelt werden. Die dringend erforderliche Lösung von Transparenz- und Mobilitätsproblemen verstärkt diese Tendenz.

3. In Anbetracht der Weiterbildungsbereiche, die nicht oder sehr uneinheitlich geregelt sind, kann Modularisierung als ein wirksames Gestaltungsprinzip eingesetzt werden, um eine bessere Koordination und damit einen größeren Zusammenhalt in einem wenig standardisierten System zu erreichen. Dabei geht es nicht um Ordnung als selbsttragendes Prinzip - den Deutschen wird das ja oft nachgesagt -, sondern um die Lösung zentraler Probleme in der Weiterbildung. Dazu zählen beispielsweise die mangelnde Transparenz vieler Weiterbildungsangebote (Welche Kompetenzen und welchen Berechtigungen werden damit erworben?) und die Uneinheitlichkeit der über regionale Regelungen hervorgebrachten Qualifikationen (Mobilitätshemmnis), aber auch der Umstand, daß in vielen Berufsfeldern „Weiterbildungssackgassen„ existieren: Für Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe fehlen Fortbildungsmöglichkeiten, die berufliche Karrierewege eröffnen und eine Durchlässigkeit in andere Bildungsbereiche - auch in den Hochschulbereich - möglich machen". Modulare Gestaltungskonzepte bieten hier die Chance, schneller als bei der Regelung kompletter Weiterbildungsberufe durch die Verständigung über einzelne Module zu konsensfähigen Lösungen zu kommen. Auch kann die Nachfrage im Beschäftigungssystem nach einzelnen Modulen als Früherkennungsindikator für Modernisierungs- und Ordnungserfordernisse in der Weiterbildung genutzt werden. Eine häufige Nachfrage und Vermittlung von noch nicht in einen Weiterbildungsberuf eingebundenen Modulen kann als Hinweis gewertet werden, diese Module zukünftig in Weiterbildungsberufe aufzunehmen.

4. Modularisierung ist erforderlich, um differenziert auf die unterschiedlichen Ausgangsqualifikationen der Weiterbildungsteilnehmer/innen eingehen zu können. Anders als bei Schulabgängern, die in der Regel ohne berufliche Vorerfahrung eine Ausbildung beginnen, verfügen Weiterbildungsteilnehmer/innen über einen breiten und unterschiedlich ausgeprägten Fundus beruflicher Qualifikationen, die über Ausbildung, Berufserfahrung und frühere Weiterbildung erworben wurden und zum Teil formal anerkannt, zum Teil aber auch nicht über Zertifikate belegbar sind (durch Berufserfahrung erworbene Qualifikationen). Modular gestaltete Weiterbildungswege, die differenziert auf diese Ausgangsvoraussetzungen eingehen - beispielsweise indem Module, die bereits durch Berufserfahrung abgedeckt sind, weggelassen oder indem sogenannte Förder- oder Wiederholungsmodule vorgeschaltet werden -, sind nicht nur unter dem Aspekt persönlich "passender" Lernwege sinnvoll, sondern auch unter dem Aspekt des ökonomischen Einsatzes von Bildungsinvestitionen.

5. Modularisierung fördert die Verbindung von Aus- und Weiterbildung. Modular gestaltete Weiterbildungsangebote sind auch erforderlich, um unter dem Aspekt der Mehrfachverwendbarkeit einzelner Module für verschiedene Bildungsgänge (Sharing-Effekt) häufig vorhandene Begabungs- und Zeitreserven in der Ausbildung bereits für Weiterbildungszwecke zu nutzen. Neben diesem personenbezogenen Aspekt der Verbindung von Aus- und Weiterbildung können Weiterbildungsmodule auch ordnungspolitisch für die Verbindung von Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden: Im Weiterbildungsbereich nachgefragte Module (oder auch komplette Weiterbildungsberufe) sind für Berufsfelder, in denen noch keine Ausbildungsberufe existieren, ein wertvoller Orientierungsrahmen für die Neuordnung. Diese Signalfunktion für die Neuordnung im Ausbildungsbereich spiegelt sich wider in der weitgehend einheitlichen Auffassung der an der Neuordnung beteiligten Gruppen, neue Ausbildungsberufe erst dann einzuführen, wenn entsprechende Weiterbildungsangebote auf eine tragfähige Nachfrage stoßen.

In Anbetracht der positiven Effekte ist der bisher erreichte Modularisierungsgrad in der Weiterbildung minimal. Modular gestaltete Weiterbildungsberufe, die bundesweit einheitlich geregelt wären, sind bisher - bis auf wenige Ausnahmen - nicht auffindbar. Allerdings haben einzelne Weiterbildungsträger für sich Modulkonzepte entwickelt und setzen diese auch ein. Die Reichweite der dort entwickelten Standards müßte über den Träger hinaus auf andere Träger der Region und überregional erweitert werden, damit man im Sinne der vorgenommenen Definition überhaupt von einem modularen System sprechen könnte.

Derzeit sind drei verschiedene, sich ergänzende Vorgehensweisen erkennbar, um zu trägerübergreifenden Modulstandards in der Weiterbildung zu gelangen:

Ein erster Ansatz besteht darin, auf lokaler Ebene den Transferprozeß zu unterstützen. In Berlin, in Hamburg und in Sachsen-Anhalt wird seitens der für Weiterbildung zuständigen Landesverwaltungen versucht, in den wichtigsten beschäftigungsrelevanten Berufsfelder für die Regionen insgesamt geltende modulare Qualifizierungsstandards und Zertifizierungsverfahren zu entwickeln. Öffentliche Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in diesen Beschäftigungsfeldern sollen dann bevorzugt den Weiterbildungsträgern zugute kommen, die sich den Grundlagen des Modulkonzepts verpflichtet fühlen.

Ein zweiter Weg, Modularisierung in der beruflichen Weiterbildung voranzubringen, hat seinen Ausgangspunkt in der Analyse der regional geltenden Fortbildungsregelungen (§ 46.1 BBiG und § 42.1 HwO). Hier sind entsprechende Arbeiten des BIBB zur Regelungssituation in diesem Bereich mit dem Ziel weiterzuführen, bei aller Uneinheitlichkeit der Regelungen (zu den zu vermittelnden Qualifikationen, Prüfungsverfahren etc.), Identitäten aufzufinden und diese zur Grundlage für modulare Ordnungsstrukturen heranzuziehen. Expertengremien oder Berufsfeldkommissionen könnten den Angleichungs- und Abstimmungsprozeß leisten und für den Transfer der Modulkonzepte auf Bundesebene sorgen.

Ein dritter Weg setzt direkt auf Bundesebene an (Ziel Weiterbildungsabschluß gemäß § 46.2 BBiG oder § 42.2 HwO), indem aus Bedarfsanalysen abgeleitete modulare Weiterbildungskonzepte komplett ausgearbeitet und den Expertengremien und Verordnungsgebern als Entwurf "nahegelegt" werden. So hat das BIBB beispielsweise mit einem konkreten modularen Weiterbildungskonzept für unterschiedlich vorqualifizierte Pflegehilfskräfte auf den zunehmenden Bedarf in der Haus- und Familienpflege reagiert. Das Modulkonzept bezieht sich nicht nur auf den Weiterbildungsabschluß, sondern schließt auch die vorgelagerte Ausbildung ein.

Modularisierungserfordernisse beim Nachholen von Ausbildungsabschlüssen

Vor dem Hintergrund, daß Personen ohne formalen Berufsabschluß von Weiterbildung abgekoppelt sind und weiterhin Einfacharbeitsplätze für Un- und Angelernte wegfallen werden, wird das Nachholen von Ausbildungsabschlüssen immer wichtiger. In Erweiterung traditioneller Weiterbildungsprogramme gewinnt in den letzten Jahren zunehmend ein Nachqualifizierungsweg an Bedeutung, dem - neben dem Prinzip einer möglichst zeitgleichen Verknüpfung von Qualifizierung und Beschäftigung - ein modulares Gestaltungsprinzip zugrundeliegt. Zielgruppe sind Personen, die in den zurückliegenden Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen ohne eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung geblieben sind, z.T. aber aufgrund von Joberfahrung oder abgebrochenen Ausbildungsgängen durchaus über berufliche Qualifikationen verfügen, die allerdings formal nicht anerkannt sind.

Grundlage für die Modularisierung ist das in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Gliederungsprinzip des jeweiligen Berufsbildes. Um den Qualifizierungsprozeß individuell und flexibel zu gestalten, werden vorher bereits erworbene Kenntnisse bzw. berufliche Vorerfahrungen in der Qualifizierungsplanung berücksichtigt und - nach Prüfung durch den Bildungsträger – in einem Qualifizierungspaß festgehalten. Das gilt auch für die neu hinzukommenden Qualifikationselemente während der Nachqualifizierung. Der Qualifizierungspaß kann neben den ‚Berufsmodulen‘ auch ‚Zusatzmodule‘ enthalten, wenn Teilkompetenzen erworben werden, die über den Ausbildungsberuf hinausgehen. Die Modulzertifizierung ersetzt nicht - wie beispielsweise in Großbritannien - die staatliche Abschlußprüfung.

Hinsichtlich der Abschlußprüfung ist auf die im Berufsbildungsgesetz (BBiG § 40 Abs. 2, 3) und in der Handwerksordnung enthaltene, aber noch relativ wenig genutzte Möglichkeit der Externenprüfung hinzuweisen. Danach können Personen ohne formale Qualifikationsnachweise zu Abschlußprüfungen zugelassen werden, wenn sie - so der Regelfall - doppelt so viele Jahre, wie für eine entsprechende Berufsausbildung vorgeschrieben sind, in dem Berufsfeld gearbeitet haben (also beispielsweise 6 Jahre bei einem 3jährigen Ausbildungsberuf). Die zuständigen Stellen/Kammern können bei der Anrechnung der für die Zulassung zur Externenprüfung vorausgesetzten Berufsjahre die Teilnahme an systematischen und abschlußorientierten Qualifizierungsmaßnahmen (hier Modulsystem) als Verkürzungsgrund anerkennen. Die Externenprüfung kann dann schon früher, beispielsweise nach 3 Jahren abgelegt werden. Für die vorzeitige Zulassung zur Externenprüfung spielt der Qualifizierungspaß eine entscheidende Rolle.

Das in der modularen Nachqualifizierung erprobte Instrument des Qualifizierungspasses, der neben dem Abschlußzertifikat die einzelnen Modulzertifikate enthält, sollte in der beruflichen Weiterbildung (aber auch in der Ausbildung und in der Berufsvorbereitung) generell eingesetzt werden. Das zusätzliche Bescheinigen von standardisierten Qualifikationselementen "unterhalb" und "oberhalb" einer Vollqualifikation (Ausbildungsabschluß/Weiterbildungsabschluß) in einem einheitlichen Paß wird als notwendig erachtet, weil im Kontext der stärkeren Vernetzung von Aus- und Weiterbildung, des Erwerbs von Zusatzqualifikationen bereits während der Ausbildung, des möglichen Abbruchs von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, der Zunahme niederschwelliger Qualifizierungsangebote (z.B. Qualifizierung in Beschäftigungsförderungsmaßnahmen) und der Umsetzung des Prinzips des lebensbegleitenden Lernens die Qualifizierungswege der Individuen immer vielfältiger werden. Eine modulare Zertifizierung - ergänzend zur Zertifizierung von Berufsabschlüssen - schafft hier die notwendige Transparenz, damit die Qualifikationen und Qualifikationselemente auf dem Arbeitsmarkt verwertbar und für spätere Weiterbildung anrechenbar sind.